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Inspektion bestanden – Ihre Sicherheit im LagerJährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungneue DIN EN 15635! Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. ![]() Neue europäische Norm Tragfähigkeit der Regale Verbandsgeprüfter RegalinspekteurFür eine qualifizierte Inspektion ist hohe Fachkompetenz erforderlich. Verbandsgeprüfte Regalinspekteure haben durch ihre bestandene Abschlussprüfung gezeigt, dass sie über die nötigen Kenntnisse verfügen. ![]() Einblicke in die statische Regalberechnung
Verantwortung für den ArbeitsschutzLaut Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Regale müssen mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person inspiziert werden. ![]() Einheitliche europäische Inspektionspflicht Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für Lagereinrichtungen/RegaleSystematische Inspektionen erhöhen die Sicherheit und schaffen Einsparpotentiale ![]() Prüfpflichtige Regalsysteme: Ihr individuelles Protokoll dokumentiert die Inspektion.Das Inspektionsprotokoll trägt die Nummern der vergebenen Inspektionsplaketten sowie die Kennziffer des verbandsgeprüften Regalinspekteurs. Da die Plaketten fortlaufend durchnummeriert sind und jeder verbandsgeprüfte Regalinspekteur über eine eigene Kennziffer auf seinem Ausweis verfügt, ist das System über den Verband komplett rückverfolgbar. |





