Die Norm legt Formen, Maße und Bezeichnung für Garderoben- und Fächerschränke aus Stahl zur Aufbewahrung von Kleidungsstücken und Gebrauchsgegenständen fest.
Die Norm gilt für freistehende handbetätigte Schubladenschränke aus Stahlblech und deren unmittelbares Zubehör. Diese Schränke können stationär oder verfahrbar ausgeführt sein und bestehen aus
Weitere Bezeichnungen für diese Schränke sind:
- Werkstattwagen,
- Montagewagen,
- Werkzeugwagen.
Diese Schränke werden u.a. in der Industrie, im Handwerk, in Werkstätten, Laboren und Ausgabebereichen verwendet.
Diese Norm legt die Anforderungen an die Funktion und Sicherheit und deren Prüfung für Garderoben- und Fächerschränke aus Stahl fest.
In Betrieben allgemein übliche Schränke aus Stahlblech mit Schiebetüren, Flügeltüren, Einschwenktüren, Rollläden, Falttüren und deren unmittelbares Zubehör. Diese Schränke werden im Lager-, Werkstatt- und Archivbereich verwendet und bestehen aus
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 Absätze 1 und 3 und 3.1 Absätze 1 und 2 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.