Änderung an Regalanlagen – Austausch ausschließlich mit Originalbauteile
Nicht ohne Grund wurde im Rahmen des LogiMAT-Forums „Regale: Besser ausgetauscht als repariert?“ am 9. März 2016 von 14:30 bis 16:00 Uhr in Forum A in Halle 1 darauf hingewiesen, dass Änderungen an einer Regalanlage immer aus dem Augenwinkel des aktuellen Stands der Technik erfolgen müssen. Der aktuelle Stand der Technik wird eindeutig durch die eingeführte Norm DIN EN 15635 wiedergegeben. Diese Regeln einzuhalten, bringen Sicherheit für die Mitarbeiter im Lager, aber auch für den Betreiber der Anlage.
Diese grundlegende Vorgabe bestätigt auch Prof. Dr.-Ing. Dieter Ungermann von der TU Dortmund Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen, Lehrstuhl Stahlbau: „Wesentlich ist, dass das Tragwerk nach der Reparatur wieder die ursprünglich festgelegte Trag- und Gebrauchssicherheit aufweist. Dies ist stets gegeben, wenn das beschädigte Bauteil durch ein Originalbauteil ausgetauscht wird und während des Austausches eine Entlastung des betroffenen Regalbereiches durchgeführt wird.“
Weitergehende Informationen können auch unter Downloads auf der LBE-Homepage unter www.Verband-LB.de heruntergeladen werden.
Was ist bei Änderungen an einer Regalanlage zu beachten?
Zu Änderungen am Regal heißt es in der DIN EN 15635 in Kapitel 7: „(…) Wenn eine Lagereinrichtung geändert wird, kann dies eine Änderung der Tragfähigkeit bewirken. Bei sämtlichen Änderungen ist der Lieferant oder ein geeigneter Fachmann zu Rate zu ziehen. Etwaige Empfehlungen sind zu befolgen, bevor Veränderungen durchgeführt werden. Änderungen sind nach den Anweisungen des Lieferanten durchzuführen, die folgende Punkte enthalten müssen:
- das Regal ist vor Änderungsarbeiten zu entladen;
- Ergänzungen oder Änderungen der Lagereinrichtung durch Schweißen oder Verschraubung sind nicht zulässig, es sei denn, der Lieferant der Einrichtung stimmt ausdrücklich zu;
- Hinweisschilder über zulässige Traglasten sind, soweit notwendig, nach allen Änderungen der Regalanordnung zu ändern; (…)“
Sollten sich „gerichtete“ Bauteile in einer Regalanlage befinden, dann ist es für den Regalhersteller nicht möglich, neue Belastungsschilder auszustellen, da die Sicherheitseigenschaften nicht mehr zu 100 % nachweisbar sind und die sichere bzw. gefahrlose Bedienung von Seiten des Herstellers nicht mehr gewährleistet werden kann.
Der verbandsgeprüfte Regalinspekteur wird in jedem Fall den sofortigen Austausch empfehlen, sollte er auf ein „gerichtetes“ Bauteil stoßen. „Der verbandsgeprüfte Regalinspekteur ist durch seine Ausbildung und stetige Schulung durch den Verband mit dem aktuellen Stand der Normung wie auch mit der herstellerspezifischen Statik für die entsprechende Regalanlage vertraut“, betont Olaf Heptner, Geschäftsführer des Verbandes für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen e.V. Durch die praxisnahe Ausbildung kann der verbandsgeprüfte Regalinspekteure dem Kunden fachgerecht mitteilen, dass von der Anlage ein Sicherheitsrisiko für den Mitarbeiter ausgehen kann, wenn sich „gerichtete“ Bauteile in der Anlage befinden.
Regale rücken darüber hinaus immer mehr in den Fokus der bauaufsichtlichen Behörden. Die oberste Bauaufsicht in Deutschland, das Deutsche Institut für Bautechnik (kurz: DIBt), fordert in den bauaufsichtlichen Zulassungen für Regale unter Punkt 5, Bestimmung für Nutzung, Unterhalt und Wartung: „Im Rahmen der in der DIN EN 15635 festgelegten Inspektionsintervalle sind die Regalkonstruktionen zu kontrollieren. Hierbei festgestellte Schäden sind gemäß DIN EN 15635, Abschnitt 9.7.3 zu beseitigen. Vorzugsweise sind beschädigte Bauteile durch Originalbauteile zu ersetzen. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, muss der Standsicherheitsnachweis für das Regal unter Berücksichtigung der Reparaturmaßnahme überprüft werden.“
Die Instandsetzung durch einen Originalteileaustausch ist daher die sicherste und gleichzeitig kostengünstigste Methode, wenn man die möglichen Kosten zur Erbringung eines solchen Standsicherheitsnachweises berücksichtigt.